Drei Jahre Gefängnis für russischen ASML-Spion: „Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen ist äußerst schwerwiegend“


Ein Russe, der Geschäftsgeheimnisse von ASML und anderen Unternehmen an sein Heimatland weitergab, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe gefordert, doch das Bezirksgericht Rotterdam fand keine Beweise dafür, dass er die Informationen tatsächlich verkauft hatte.
Der 43-jährige German A. war viele Jahre im niederländischen Technologiesektor tätig und auch mit der TU Delft verbunden.
Aus der Klage geht hervor, dass A. anderthalb Jahre lang technologisches Wissen mit einer Person in Russland teilte. Während seiner Arbeit bei ASML und NXP kopierte er Informationen von den Servern seines Arbeitgebers.
Bei diesen Arbeitgebern war A. auch für Computer-Hacking verantwortlich. Er verschaffte sich über vier Jahre lang „regelmäßig Zugriff“ auf das ASML-Netzwerk, obwohl er diese Informationen für seine Arbeit nicht benötigte. Als sein Arbeitsverhältnis endete, besaß er noch immer ASML-Dateien.
„Eigenbedarf“„Ich hatte ASML-Dateien für meinen eigenen Gebrauch gespeichert. Ob diese Dateien nach Russland gelangen durften? Ich habe nicht gefragt“, sagte der Verdächtige selbst während der Anhörung. Er gab jedoch zu, „Ratschläge“ gegeben zu haben.
Durch die Weitergabe der Dateien soll A. jemandem in Russland technische Hilfe geleistet haben, damit dort Mikrochips hergestellt werden konnten.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat A. durch die Weitergabe von Fachwissen bewusst und dreist internationale und nationale Vorschriften ignoriert.
Laut Staatsanwaltschaft verkaufte A. Geheimnisse an den russischen Geheimdienst SVR. Derartige hochentwickelte Chiptechnologie darf nicht nach Russland exportiert werden, da sie der russischen Rüstungsindustrie zugutekommen könnte. Für seine Dienste soll er mindestens 43.900 Euro erhalten haben. Das Gericht konnte dies jedoch nicht beweisen.
Äußerst ernstDennoch urteilte der Richter, dass eine "erhebliche" Gefängnisstrafe gerechtfertigt sei. "Dass die Akten veraltete Informationen enthalten, ist irrelevant, da diese Informationen für ein Land mit einem (viel) geringeren Wissensstand von großem Wert sein könnten."
Laut dem Richter sei es auch nicht die Absicht eines kriegführenden Landes, von fortschrittlichem technologischem Wissen zu profitieren. Das Gericht verwies auf ein Sanktionspaket, das 2014 nach der russischen Invasion der Krim verhängt wurde. Dieses Paket wurde nach der Invasion Russlands in der Ukraine vor drei Jahren erweitert.
Der Richter bezeichnet die Beratung und Weitergabe von Informationen an Russland als „äußerst schwerwiegend“.
Spionage wird immer alltäglicher. Geheimdienste warnen seit Jahren davor. Sie beobachten, dass Russland und China zunehmend versuchen, sensible Daten von Regierungen und Unternehmen zu stehlen.
So wurde beispielsweise vor einigen Jahren ein russischer Geheimdienstmitarbeiter vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag daran gehindert, Spionage zu betreiben. Im Jahr 2022 wurden zudem siebzehn sogenannte russische Diplomaten wegen Spionage ausgewiesen. Sie gaben sich als Diplomaten aus, waren aber in Wirklichkeit Spione.
Immer mutigerAuch die Russen gehen in ihrem Vorgehen immer dreister vor, berichtete der Militärische Nachrichtendienst (MIVD) Anfang des Jahres. Im Jahr 2024 gab es einen Anstieg russischer Hybridangriffe.
Der Militärische Nachrichtendienst (MIVD) bezeichnete dies als einen „Wendepunkt“. Die Niederlande sind für Russland besonders attraktiv, weil sie die Ukraine unterstützen, internationale Organisationen wie die OPCW vertreten sind und weil die Niederlande ein logistischer Knotenpunkt sind.
Beispielsweise eskortierte die Royal Navy sechs russische Schiffe:
RTL Nieuws